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Batterieverordnung

Seit dem 27.03.1998 gilt in Deutschland eine besondere Verordnung (Batterieverordnung - BattV) über die Entsorgung von alten ausgedienten Batterien an die sich jeder halten muss. Hinweise zur Entsorgung von Alt-Batterien. Bitte beachten Sie, dass leere Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern über örtliche Sammel- oder Rückgabestellen fachgerecht entsorgt werden müssen. DiveXL bietet Ihnen selbstverständlich den Service der Entsorgung, schicken Sie uns die leeren Batterien einfach zu.

Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten Bitte beachten Sie, dass Elektro- und Elektronikgeräte wie z.B. Tauchcomputer nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen sondern über örtliche Sammel- oder Rückgabestellen fachgerecht entsorgt werden müssen. Natürlich können Sie auch diese an uns zurückschicken. Wir werden uns darum kümmern, dass diese Geräte fachgerecht und umweltschonend entsorgt werden. Wenn Sie den Artikel bei uns gekauft haben, übernehmen wir die Transportkosten, für nicht bei uns gekaufte Artikel können wir die Transportkosten leider nicht übernehmen. Machen Sie in diesem Falle bitte das Packet frei. Kennzeichnungspflichtige Batterien sind mit einem der beiden nachstehenden Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls zu versehen. Die Entscheidung, welches Zeichen verwendet wird, trifft der nach § 11 Abs. 1 zur Kennzeichnung Verpflichtete. Beide Zeichen haben die gleiche Bedeutung.

Das chemische Symbol (Cd, Hg oder Pb) wird unter dem Zeichen abgebildet. Die Abmessung des Symbols beträgt mindestens ein Viertel der für das Zeichen vorgeschriebenen Abmessung.

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